Der Gemeinderat von Schnals hat mit Beschluss Nr. 14 vom 05.06.2019 die beiliegende Verordnung genehmigt.
Die Verordnung beschreibt, wie Rechtsakte der Gemeinde Schnals und anderer öffentlicher Körperschaften zugestellt werden. Es gibt klare Regeln für die Zustellung, einschließlich der Nutzung von zertifizierter elektronischer Post und der Registrierung der Zustellungen. Die Gemeinde kann den Zustelldienst entweder durch eigenes Personal oder durch Dritte durchführen lassen.