Landesgesetz vom 23. April 2014, Nr. 3 Einführung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)

Das Landesgesetz Nr. 3 vom 23.04.2014 regelt die Einführung und Verwaltung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS).

Themen
Kategorien

Beschreibung

Das Landesgesetz Nr. 3 vom 23. April 2014 legt die rechtlichen Grundlagen für die Einführung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) fest. Es definiert die steuerpflichtigen Objekte, die Erhebung, die Hebesätze sowie Freibeträge und regelt die Zuständigkeiten der Gemeinden bei der Verwaltung der Steuer. Ziel ist es, eine transparente, gerechte und effiziente Besteuerung von Immobilien zu gewährleisten, um die kommunalen Einnahmen zu sichern.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

03.04.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 28.08.2025, 15:00 Uhr

Kategorien

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Pfarrblatt

Das Pfarrblatt informiert über Gottesdienste, Taufen und besondere kirchliche Aktionen. Es enthält Termine...