Steuern und Gebühren

Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren

Zuständigkeiten

Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren inklusive Zwangseintreibung (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltsabgabe, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Ortstaxe, Kindergarten, Schulausspeisung, Vermögensgebühr für Besetzung öffentlichen Grundes und Werbesteuer).


Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) - genehmigt mit Beschluss GR 3/2025

Beschluss Nr. 03/2025 - Genehmigung der Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)

Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) - Freibeträge und Steuersätze



Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretär

Verwaltungsbereich

Lageplan

Karthaus 100, 39020 Schnals
Raum: Gemeindeamt, 1. Stock

Verantwortlich

Mitarbeiter

Orte

Gemeinde Schnals

KARTHAUS 100, 39020 SCHNALS

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Zuletzt aktualisiert: 18.02.2025, 14:42 Uhr