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Für Kinder oder auch als Betreuer...............
Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren
Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren inklusive Zwangseintreibung (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltsabgabe, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Ortstaxe, Kindergarten, Schulausspeisung, Vermögensgebühr für Besetzung öffentlichen Grundes und Werbesteuer).
Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) - genehmigt mit Beschluss GR 3/2025
Beschluss Nr. 03/2025 - Genehmigung der Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)
Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) - Freibeträge und Steuersätze
Zuletzt aktualisiert: 18.02.2025, 14:42 Uhr