Im Bauamt fallen Sekretariatsgebühren für die Bearbeitung von Verfahren nach dem Landesgesetz Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ an. Diese Gebühren decken die administrativen Kosten ab, die durch die Verwaltung, Prüfung und Dokumentation der eingereichten Anträge entstehen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den geltenden Vorschriften und wird bei Antragstellung bekanntgegeben.