Bauamt - Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten

Zuständig für private Bautätigkeit, Baugenehmigungen, Bezugsfertigkeit, Einholen von Stellungnahmen/Gutachten und Unbedenklichkeitserklärungen, Bauleitplan und Durchführungspläne, Flächenwidmungsbescheinigungen, Verwaltung u. Archivierung der Bauakte..usw


Zuständigkeiten

Bauamt / Servicestelle - Abgabetermin und Vollständigkeit der Projekte

Mit dem Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes Nr. 9/2018 "Raum und Landschaft" wurden auch die Verwaltungsverfahren zur Projektgenehmigung reformiert und sind nun durch klar definierte Verfahrensabläufe und Fristen gekennzeichnet.

Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Wirtschaftstreibenden unserer Gemeinde stets eine möglichst rasche und fachlich korrekte Projektbegutachtung zu gewährleisten, ist es unbedingt erforderlich, dass die Anträge samt Projektunterlagen inhaltlich und formell vollständig sowie termingerecht vorgelegt werden und rechtlich zulässige Vorhaben beinhalten.

  • Die Projektbegutachtung durch die Gemeindekommissionen laut Landesgesetz Nr. 9/2018 findet monatlich statt. Als Abgabetermin wird daher der 20. eines jeden Monats festgelegt (Übermittlung vom 15.-20. möglich).

Im Jänner und August finden keine Sitzungen statt, folglich entfällt auch der Abgabetermin dieses jeweiligen Vormonats.

  • Es wird daran erinnert, dass nur vollständige Projekte zur Begutachtung auf die Tagesordnung der Baukommission bzw. der neuen Gemeindekommissionen gesetzt werden.
  • Die Anforderungen an das Bauprojekt und die notwendigen Unterlagen zum Bauprojekt sind in Anlage 1 der Bauordnung der Gemeinde aufgelistet. Die Techniker sind ausdrücklich dazu aufgefordert, sich an diese Vorgaben zu halten.
  • Nicht vollständige bzw. nicht korrekte Anträge und Projekte unterliegen im Sinne der Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 9/2018 vorab der Vervollständigung/Berichtigung mit entsprechender Unterbrechung der Verfahrensfristen.
  • Zudem ist bei der Ausarbeitung der Projekte darauf zu achten, dass diese sowohl urbanistisch als auch bau-, landschafts- und zivilrechtlich zulässige Vorhaben beinhalten, um zu vermeiden, dass Projekte bereits nach deren Einreichung als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen werden müssen.
  • Sofern im Sinne von Art. 14 Abs. 1 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 vorgesehen, muss für Projekte zusätzlich integrierend zum Baugenehmigungsantrag auch die landschaftsrechtliche Genehmigung beantragt werden. Dies ist bei der Antragstellung über SUE/SUAP und bereits vorab bei der Ausarbeitung der Projektunterlagen zu berücksichtigen.

Zu den Anträgen auf landschaftsrechtliche Genehmigung siehe:

Amt für Landschaftsplanung - Dokumentation zu den Ansuchen auf landschaftsrechtliche Genehmigung

Landschaftsbericht


Digitales Bauamt 4.0 

Vademecum - Gesetz Raum und Landschaft - Die digitale Bauakte Bauamt 4.0

Beispiel für eine PDF-Sammelmappe - 03 Projekt gelb-rot - Gemeinde Schnals

Prozedere

Digitales Verwaltungsverfahren im Bauamt ab 01.05.2020

Anleitung zum Erstellen eines digitalen Einreichprojektes - Gemeinde Schnals

Anleitung Benennung digitale Unterlagen für Durchführungs- und Wiedergewinnungspläne

Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 99 vom 09.04.2020


Formulare digitales Bauamt 

Gemeinde Schnals - Beispiel 1 - Auszug Bauleitplan

Gemeinde Schnals - Beispiel 2 - Mappenauszug

Gemeinde Schnals - Beispiel 3 - Lageplan

Gemeinde Schnals - Beispiel 4 - Lageplan Fotodokumentation

Gemeinde Schnals - Beispiel 5 - Schnitt


Servicestelle SCHNALS - 01 technischer Bericht

Servicestelle SCHNALS - 06 Erläuterungstabelle urbanistische Parameter

Servicestelle SCHNALS - Antrag um Flächenwidmungsbescheinigung

Servicestelle SCHNALS - Antrag um geringfügige landschaftliche Eingriffe

Servicestelle Schnals - Antrag um Zugang zu Verwaltungsunterlagen

Servicestelle SCHNALS - Meldung Baubeginn

Servicestelle SCHNALS - 12 Sondervollmacht ESB

Servicestelle SCHNALS - 13 Ersatzerklärung für Stempelmarke

Servicestelle SCHNALS - Ansuchen um Vergabe einer Matrikelnummer des Aufzuges

Meldung Bauende und Erklärung Bauleitung für Projekte ohne Katastermeldung und oder ohne statische Abnahme

Antrag um Raumordnerischen Konformität - Art. 70 des L.G. vom 10.07.2018


Allgemeine Infos:

Infoblatt Photovoltaikpaneele und thermische Sonnenkollektoren


Verordnungen:

Verordnung über die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr

Verordnung über die Organisation der Verwaltungsverfahren und Einrichtung der Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten

Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten, sowie der diesbezüglichen Tarife.

Gemeindebauordnung

Sekretariatsgebühren und Tarife für die technischen Dienste ab 01.01.2022



Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretär

Verwaltungsbereich

Lageplan

KARTHAUS 100, 39020 SCHNALS
Raum: Gemeindeamt, Erdgeschoss

Verantwortlich

Gerhard Müller

Verantwortlicher

Mitarbeiter

Gerhard Müller

Verwaltungsassistent

Orte

Gemeinde Schnals

KARTHAUS 100, 39020 SCHNALS

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 26.02.2025, 15:50 Uhr