Bauamt / Servicestelle - Abgabetermin und Vollständigkeit der Projekte
Mit dem Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes Nr. 9/2018 "Raum und Landschaft" wurden auch die Verwaltungsverfahren zur Projektgenehmigung reformiert und sind nun durch klar definierte Verfahrensabläufe und Fristen gekennzeichnet.
Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Wirtschaftstreibenden unserer Gemeinde stets eine möglichst rasche und fachlich korrekte Projektbegutachtung zu gewährleisten, ist es unbedingt erforderlich, dass die Anträge samt Projektunterlagen inhaltlich und formell vollständig sowie termingerecht vorgelegt werden und rechtlich zulässige Vorhaben beinhalten.
- Die Projektbegutachtung durch die Gemeindekommissionen laut Landesgesetz Nr. 9/2018 findet monatlich statt. Als Abgabetermin wird daher der 20. eines jeden Monats festgelegt (Übermittlung vom 15.-20. möglich).
Im Jänner und August finden keine Sitzungen statt, folglich entfällt auch der Abgabetermin dieses jeweiligen Vormonats.
- Es wird daran erinnert, dass nur vollständige Projekte zur Begutachtung auf die Tagesordnung der Baukommission bzw. der neuen Gemeindekommissionen gesetzt werden.
- Die Anforderungen an das Bauprojekt und die notwendigen Unterlagen zum Bauprojekt sind in Anlage 1 der Bauordnung der Gemeinde aufgelistet. Die Techniker sind ausdrücklich dazu aufgefordert, sich an diese Vorgaben zu halten.
- Nicht vollständige bzw. nicht korrekte Anträge und Projekte unterliegen im Sinne der Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 9/2018 vorab der Vervollständigung/Berichtigung mit entsprechender Unterbrechung der Verfahrensfristen.
- Zudem ist bei der Ausarbeitung der Projekte darauf zu achten, dass diese sowohl urbanistisch als auch bau-, landschafts- und zivilrechtlich zulässige Vorhaben beinhalten, um zu vermeiden, dass Projekte bereits nach deren Einreichung als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen werden müssen.
- Sofern im Sinne von Art. 14 Abs. 1 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 vorgesehen, muss für Projekte zusätzlich integrierend zum Baugenehmigungsantrag auch die landschaftsrechtliche Genehmigung beantragt werden. Dies ist bei der Antragstellung über SUE/SUAP und bereits vorab bei der Ausarbeitung der Projektunterlagen zu berücksichtigen.
Zu den Anträgen auf landschaftsrechtliche Genehmigung siehe:
Amt für Landschaftsplanung - Dokumentation zu den Ansuchen auf landschaftsrechtliche Genehmigung
Landschaftsbericht
Digitales Bauamt 4.0
Vademecum - Gesetz Raum und Landschaft - Die digitale Bauakte Bauamt 4.0
Beispiel für eine PDF-Sammelmappe - 03 Projekt gelb-rot - Gemeinde Schnals
Prozedere
Digitales Verwaltungsverfahren im Bauamt ab 01.05.2020
Anleitung zum Erstellen eines digitalen Einreichprojektes - Gemeinde Schnals
Anleitung Benennung digitale Unterlagen für Durchführungs- und Wiedergewinnungspläne
Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 99 vom 09.04.2020
Formulare digitales Bauamt
Gemeinde Schnals - Beispiel 1 - Auszug Bauleitplan
Gemeinde Schnals - Beispiel 2 - Mappenauszug
Gemeinde Schnals - Beispiel 3 - Lageplan
Gemeinde Schnals - Beispiel 4 - Lageplan Fotodokumentation
Gemeinde Schnals - Beispiel 5 - Schnitt
Servicestelle SCHNALS - 01 technischer Bericht
Servicestelle SCHNALS - 06 Erläuterungstabelle urbanistische Parameter
Servicestelle SCHNALS - Antrag um Flächenwidmungsbescheinigung
Servicestelle SCHNALS - Antrag um geringfügige landschaftliche Eingriffe
Servicestelle Schnals - Antrag um Zugang zu Verwaltungsunterlagen
Servicestelle SCHNALS - Meldung Baubeginn
Servicestelle SCHNALS - 12 Sondervollmacht ESB
Servicestelle SCHNALS - 13 Ersatzerklärung für Stempelmarke
Servicestelle SCHNALS - Ansuchen um Vergabe einer Matrikelnummer des Aufzuges
Meldung Bauende und Erklärung Bauleitung für Projekte ohne Katastermeldung und oder ohne statische Abnahme
Antrag um Raumordnerischen Konformität - Art. 70 des L.G. vom 10.07.2018
Allgemeine Infos:
Infoblatt Photovoltaikpaneele und thermische Sonnenkollektoren
Verordnungen:
Verordnung über die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr
Verordnung über die Organisation der Verwaltungsverfahren und Einrichtung der Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten
Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten, sowie der diesbezüglichen Tarife.
Gemeindebauordnung
Sekretariatsgebühren und Tarife für die technischen Dienste ab 01.01.2022