Verordnung über die Zwangseintreibung der Einnahmen der Gemeinde.

Die Verordnung regelt das Verfahren zur zwangsweisen Einhebung offener Forderungen der Gemeinde gegenüber säumigen Zahlungspflichtigen.

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Veröffentlichungsdatum

22.11.2023

Beschreibung

Die Verordnung über die Zwangseintreibung der Einnahmen der Gemeinde legt die rechtlichen Grundlagen und Verfahrensweisen fest, um offene Forderungen der Gemeinde bei nicht fristgerechter Zahlung durch Zwangsmaßnahmen einzutreiben. Sie regelt Zuständigkeiten, Fristen, Mahnverfahren sowie die Einschaltung von Vollstreckungsorganen. Ziel ist es, die Einhaltung der Zahlungspflichten sicherzustellen und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu wahren.

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Veröffentlichungsdatum

22.11.2023

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Zuletzt aktualisiert: 02.09.2025, 15:08 Uhr

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