Im Zusammenhang mit der Anwendung der Umsetzung des PNRR-Projektes „Attraktivität historischer Ortskerne“ Planung und Umsetzung der digitalen und/oder technologischen Tätigkeiten dient die Erklärung über das Nichtvorhandensein von Hinderungsgründen als Nachweis, dass die betreffende Person keine rechtlichen oder persönlichen Einschränkungen hat, die sie an der Ausübung der Funktion als EPV (Externe Person für Verantwortlichkeit) hindern. Diese Erklärung ist Voraussetzung für die Übernahme der verantwortlichen Rolle innerhalb der öffentlichen Verwaltun