Anwendung der Plattform App “IO”: Ernennung eines einzigen Projektverantwortlichen (EPV) und Zuschlag der Dienste

Die Ernennung eines einzigen Projektverantwortlichen (EPV) regelt die zentrale Zuständigkeit für die Umsetzung und Verwaltung der App „IO“ innerhalb einer öffentlichen Einrichtung. Der Zuschlag der Dienste regelt die Vergabe von Aufträgen für die Bereitstellung und Wartung der App „IO“.

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Veröffentlichungsdatum

08.06.2024

Beschreibung

Im Rahmen der Anwendung der Plattform-App „IO“ wird ein einzelner Projektverantwortlicher (EPV) benannt, der die gesamte Projektkoordination und -überwachung übernimmt. Diese Maßnahme sichert klare Verantwortlichkeiten, fördert die effiziente Umsetzung und gewährleistet die Einhaltung technischer und organisatorischer Vorgaben bei der Digitalisierung öffentlicher Dienste.

Im Rahmen der Anwendung der Plattform-App „IO“ beschreibt der Zuschlag der Dienste den Prozess der Vergabe von Dienstleistungsverträgen an geeignete Anbieter. Ziel ist es, durch transparente und faire Auswahlverfahren zuverlässige Partner zu gewinnen, die die digitale Plattform betreiben, weiterentwickeln und technisch unterstützen, um eine effiziente und sichere Nutzung der App zu gewährleisten.

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Veröffentlichungsdatum

08.06.2024

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Zuletzt aktualisiert: 20.08.2025, 15:20 Uhr