Gemeindeverordnung zur Regelung der Videoüberwachung im Gemeindegebiet. Sie legt die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Zweckbindung fest, beschreibt die technischen und betrieblichen Merkmale des Systems und gibt Richtlinien für den Umgang mit den erhobenen Daten