Die Verordnung regelt die Organisation und den Betrieb des öffentlichen Trinkwasserversorgungsdienstes. Sie definiert Zuständigkeiten, Versorgungsgebiete, Qualitätsstandards sowie Pflichten der Nutzer und Betreiber. Ziel ist die Sicherstellung einer zuverlässigen, hygienisch einwandfreien Wasserversorgung für die Bevölkerung. Die Verordnung wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 39 vom 27. Dezember 2018 genehmigt.