Neuigkeit betreffend die Gemeindeimmobiliensteuer GIS

beitrag

STEUERERLEICHTERUNG für vermietete Wohnungen ab 01/01/2023, welche aufgrund eines registrierten Mietvertrages vermietet sind, sofern der/die Mieter/in dort seinen/ihren Wohnsitz und seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Steuersatz 0,56% (anstelle des ordentlichen Steuersatzes von 0,76%)

VORAUSSETZUNG: Vorlage einer Kopie des registrierten Mietvertrgaes im Steueramt der Gemeinde

27.02.2023

DEU