Die Gemeindeverwaltung teilt mit, dass alle Bürger der Gemeine Schnals, deren Personalausweis verfallen ist, die elektronische Identitätskarte beantragen können. Bürger, die derzeit einen gültigen Personalausweis besitzen, können diesen weiterhin nutzen.
Bei der Terminvereinbarung muss jenen Bürgern Vorrang gewährleistet werden, die über keine Identitätskarte verfügen oder deren Identitätskarte abgelaufen ist und erst danach denjenigen, deren Ausweis innerhalb von 180 Tagen ausläuft (Rundschreiben des Regierungskommissariates vom 05.06.2020)
Jene Bürger, die über keine Identitätskarte verfügen oder deren Identitätskarte bereits abgelaufen ist, können ab sofort einen Termin für die Beantragung reservieren.
Die Reservierung erfolgt vorerst ausschliesslich telefonisch unter der Nummer: +39 0473 649124
Beim Termin ist folgendes vorzulegen:
- die alte Identitätskarte im Falle der Erneuerung;
- die Verlust- oder Diebstahlanzeige der vorherigen Identitätskarte sowie ein gültiges Erkennungsdokument;
- die Steuernummernkarte bzw. Gesundheitskarte;
- 1 aktuelles Passfoto in Papierform der Größe 35x45 mm mit weißem Hintergrund, auf dem Foto dürfen die Zähne nicht sichtbar sein, der Blick muss klar nach vorne gerichtet sein, das Foto muss ausreichend belichtet sein
oder
- 1 aktuelles Passforto in digitaler Form (gleiche Anforderungen wie oben): in diesem Fall muss die Auflösung mindestens 400 gpi groß sein, die Datei darf maximal 500 KB gross sein, das Format muss in JPG sein
Infoblatt_Foto.pdf
- bei Minderjährigen: die Unterschrift der Eltern
- bei Minderjährigen über 12 Jahren: persönliches Erscheinen zwecks Unterschrift, Fingerabdruck und die Unterschrift der Eltern.
Unterschrift: Der Antragsteller, bzw. die Erziehungsberechtigten des Antragstellers (wenn dieser noch nicht 12 Jahre alt ist), müssen den Antrag um Ausstellung vor dem Beamten des Meldeamtes unterschreiben.
Zustimmung_anderen_Elternteil.pdf
Kosten: die Kosten für die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte betragen Euro 22,00.-
Zustellung: Die elektronische Identitätskarte wird dem Bürger nach erfolgter Antragstellung ab dem 6. Werktrag mittels Postamt zugestellt.