Die Patientenverfügung
Seit 31. Jänner 2018 ist das Gesetz über die aufgeklärte Einwilligung und Patientenverfügung in Kraft.
Ein besonders wichtiger Aspekt der neuen Regelung ist, dass die Bürger ihre Verfügung auch im Standesamt ihrer Wohnsitzgemeinde zur Hinterlegung abgeben können.
Das Standesamt nimmt die Erklärungen entgegen, kontrolliert die Personalien, registriert die Verfügungen und bewahrt das Original auf, der Inhalt der Verfügungen wird nicht geprüft, es findet keine Beratung statt. Auch Formulare liegen in den Gemeinden nicht auf.
Eine Patientenverfügung soll deshalb immer mit ärztlicher Beratung verfasst werden, z.B. mit dem Hausarzt.
Für weitere Informationen über die Patientenverfügung können Sie auf den unten stehenden Link klicken; Sie werden auf die Informationsseite der Autonomen Provinz Bozen weitergeleitet.
https://www.provinz.bz.it/gesundheit-leben/gesundheit/komitees-kommissionen-netzwerke/patientenverf%C3%BCgung.asp