2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro (1 Stempelmarke für den Antrag und 1 Stempelmarke für die Ermächtigung/Konzession, falls nicht befreit). Die Fälle, in denen keine Stempelsteuer geschuldet ist, sind direkt im Online-Dienst, der auf dieser Seite zur Verfügung gestellt wird, angegeben. Die Einzahlung ist verpflichtend und wird mit vorher bei den ermächtigten Verkaufsstellen gekauften Stempelmarken entrichtet, indem die entsprechenden Seriennummern im Online- Antragsformular angegeben werden. Die Originale der verwendeten Stempelmarken müssen entwertet und aufbewahrt werden.
Die Vermögensgebühr für Konzessionen und Ermächtigungen, geregelt mit der Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzung auf Märkten ist unterschiedlich gestaffelt, je nach Zone im Gemeindegebiet.
Der Jahresstandarttarif pro qm oder lm ist 18 Euro.
Der Tagesstandarttarif pro qm oder lm ist 1,03 Euro.
Je nach Zone und Typologie der Besetzung kann der Tarif variieren.
Für nähere Informationen zu den Tarifen und Berechnungen wenden sie sich bitte an die Firma Südpla GmbH aus Meran – Verwalter der Vermögensgebühr für die Gemeinde Schnals laut Gemeindeausschussbeschluss 610 vom 04/12/2024.