Bauamt - Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten

Bauamt / Servicestelle - Abgabetermin und Vollständigkeit der Projekte

Mit dem Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes Nr. 9/2018 "Raum und Landschaft" wurden auch die Verwaltungsverfahren zur Projektgenehmigung reformiert und sind nun durch klar definierte Verfahrensabläufe und Fristen gekennzeichnet.

Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Wirtschaftstreibenden unserer Gemeinde stets eine möglichst rasche und fachlich korrekte Projektbegutachtung zu gewährleisten, ist es unbedingt erforderlich, dass die Anträge samt Projektunterlagen inhaltlich und formell vollständig sowie termingerecht vorgelegt werden und rechtlich zulässige Vorhaben beinhalten.

  • Die Projektbegutachtung durch die Gemeindekommissionen laut Landesgesetz Nr. 9/2018 findet monatlich statt. Als Abgabetermin wird daher der 20. eines jeden Monats festgelegt.
    Im Jänner und Juli finden keine Sitzungen statt, folglich entfällt auch der Abgabetermin dieses jeweiligen Vormonats.
  • Es wird daran erinnert, dass nur vollständige Projekte zur Begutachtung auf die Tagesordnung der Baukommission bzw. der neuen Gemeindekommissionen gesetzt werden.
  • Die Anforderungen an das Bauprojekt und die notwendigen Unterlagen zum Bauprojekt sind in Anlage 1 der Bauordnung der Gemeinde aufgelistet. Die Techniker sind ausdrücklich dazu aufgefordert, sich an diese Vorgaben zu halten.
  • Nicht vollständige bzw. nicht korrekte Anträge und Projekte unterliegen im Sinne der Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 9/2018 vorab der Vervollständigung/Berichtigung mit entsprechender Unterbrechung der Verfahrensfristen.
  • Zudem ist bei der Ausarbeitung der Projekte darauf zu achten, dass diese sowohl urbanistisch als auch bau-, landschafts- und zivilrechtlich zulässige Vorhaben beinhalten, um zu vermeiden, dass Projekte bereits nach deren Einreichung als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen werden müssen.
  • Sofern im Sinne von Art. 14 Abs. 1 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 vorgesehen, muss für Projekte zusätzlich integrierend zum Baugenehmigungsantrag auch die landschaftsrechtliche Genehmigung beantragt werden. Dies ist bei der Antragstellung über SUE/SUAP und bereits vorab bei der Ausarbeitung der Projektunterlagen zu berücksichtigen.

Zu den Anträgen auf landschaftsrechtliche Genehmigung siehe:

Amt für Landschaftsplanung_Dokumentation.pdf

Landschaftsbericht.pdf

Kontakt

Kontaktdaten von Bauamt - Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten
AdresseKarthaus 100
39020 Schnals
ZimmerGemeindeamt, Erdgeschoss
Telefon+39 0473 679124
Faxnummer+39 0473 679288
E-Mail (offiziell)info@gemeinde.schnals.bz.it
Zertifizierte E-Mail-Adresseschnals.senales@legalmail.it

Verantwortlicher

Formulare

Zuständigkeiten

Verordnungen

Digitales Bauamt 4.0 

Datei herunterladen: PDFVademecum digitale Bauakte - pratica edilizia digitale.pdf

Beispiel_fuer_eine_Sammelmappe_Projekt_03_gelb-rot_-_Gemeinde_Schnals.pdf 

Datei herunterladen: PDFProzedere.pdf

Datei herunterladen: PDFDigitales Verwaltungsverfahren im Bauamt ab 01.05.2020.pdf

Anleitung_zum_Erstellen_eines_digitalen_Einreichprojektes_-_Gemeinde_Schnals.pdf (0.15 MB)

Anleitung_Benennung_digitale_Unterlagen_für_Durchfuehrungs-_und_Wiedergewinnungsplaene.pdf

Datei herunterladen: PDFBeschluss des Gemeindeausschusses Nr. 99 vom 09.04.2020.pdf

Formulare digitales Bauamt 

Datei herunterladen: PDF00 Gesuch um Ausstellung einer Baukonzession (gültig bis zum 30/06/2020 eröffnete Bauakte).pdf

Datei herunterladen: PDF00 weitere Unterlagen (gültig bis zum 30/06/2020 eröffnete Bauakte).pdf

Datei herunterladen: PDF12 Sondervollmacht (gültig bis zum 30/06/2020 eröffnete Bauakte).pdf

13_Stempelmarke.pdf 

Datei herunterladen: DOCXErklärung betreffende den Baubeginn (gültig bis zum 30/06/2020 eröffnete Bauakte).docx

 Verordnungen:

Datei herunterladen: PDFVerordnung über die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr.pdf

Datei herunterladen: PDFVerordnung über die Organisation der Verwaltungsverfahren und Servicestelle.pdf

Verordnung_über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemassnahmen.pdf

Gemeindebauordnung.pdf


Lageplan vergrößern / StreetView öffnen

DEU