Auto Umschreibung (Besitzwechsel)

Beim Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges oder Kraftrades (ausgenommen Motorräder) muss eine Eigentumsübertragung erfolgen. Dazu müssen die Zulassungsbescheinigung und die Eigentumsbescheinigung abgeändert werden.
Die Eigentumsübertragung wird beim Schalterdienst der Abteilung Mobilität vorgenommen.

Beglaubigung der Unterschrift des Verkäufers
Die Beglaubigung der Unterschrift des Verkäufers kann unter anderem auch in der Gemeinde vorgenommen werden. Dafür sind mitzubringen:
    gültige Personalausweise des Verkäufers und des Käufers,
    falls der Antragsteller minderjährig ist, muss ein Erziehungsberechtigter eine Einverständniserklärung samt Personalausweis (auf stempelfreiem Papier) verfassen
    die Eigentumsbescheinigung (PRA-certificato di proprietà) des Fahrzeuges im Original
   die Eigentumsbescheinigung in digitaler Form
    Zulassungsbescheinigung im Original
    Nicht-EU-Bürger müssen die Aufenthaltsgenehmigung im Original, oder sollte diese verfallen sein, eine Ablichtung davon samt Einzahlungsbestätigung von der Post, zur Erneuerung vorweisen
    im Falle der Unterschriftsbeglaubigung des Verkaufsaktes benötigt man eine Stempelmarke zu Euro 16,00

Die Eigentumsübertragung muss innerhalb von 60 Tagen ab Beglaubigung der Unterschrift durch den Käufer vorgenommen werden.

Zuständig

DEU